Abstinenznachweise bei Alkohol und Drogen

Abstinenz bei MPU neu ab 2023–Übersicht

Immer wieder stellt sich die Frage, wie lange muss eine nachgewiesene Abstinez dauern. Im Jahre 2023 wurde diese Regelung neu gefasst .Rufen Sie uns an. Wir erklären Ihnen, ob Sie 6, 12 oder 15 Monate Abstinenz nachweisen müssen.

Missbrauch von Drogen, oder Abhängigkeit von Drogen und Alkohol ? Was liegt bei Ihnen vor? Diese Fragestellung zu beantworten ist wichtig, da das die Weichenstellung dafür ist, wie lange Sie die Abstinenz davon absolvieren müssen.

Nun ist es passiert: ein Betroffener erhält Nachricht von der Führerscheinstelle der Verwaltung seiner Gemeind, dass er für die Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis den Nachweis seiner Fahreignung erbringen muss und zwar mit Beibringung einer MPU ( medizinisch–psychologischen–Untersuchung). Spätestens jetzt ist guter Rat von Nöten, denn die Mehrzahl der Betroffenen hat die Zeit der Sperre der Fahrerlaubnis ungenutzt verstreichen lassen und sich nicht rechtzeitig informiert, wie z.Beispiel beim www.mpu-coaching-delmenhorst.de in Delmenhorst.

Nun mag der Betroffene zwar in seiner Person so selbstbewusst sein zu meinen, dass er keinen Vorbereitungskursus besuchen muss und unterzieht sich ohne Unterricht der Begutachtung , wird aber negativ überrascht sein, dass er seine objektive Abstinenz vom Drogen-oder Alkoholkonsum dem Gutachter gegenüber nicht objektiv nachprüfbar belegen konnte. Das Gutachten fällt dann negativ aus und es vergeht wieder lange Zeit für einen neuen Termin.

Also hier der Rat des Rechtsanwalts Bernd Idselis:

Rechtzeitig informieren; und nicht erst kurz vor Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Infos über Vorbereitungskurse einholen ( www.mpu-coaching-delmenhorst.de )
Sofort mindestens ein Jahr abstinent leben ( Betonung liegt auf sofort und wirklich abstinent)
Nachweise über Abstinenz über ein Jahr durch ein zertifiziertes Labor beibringen (Screenings)
Und jetzt neu geregelt in der 3. Auflage der Fahreignungsrichtlinien: Bei Fragen der Behörde zum Drogenkonsum können sich Hinweise auch auf ein Alkoholproblem ergeben.
Also: hier dringend einen Kombinachweis der Abstinenz über Drogen-und Alkohol erstellen lassen

Bei Fragen: Bitte einfach anrufen 04221 915344 in Delmenhorst

MPU-Ratschlag-Verfahren

Sehr häufige Fehler in der anwaltlichen Beratung bei Fragen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkohol- und Drogendelikten im Zusammenhang mit einer MPU.

Folgende Fallkonstellation ist häufig und immer wieder vorkommend anzutreffen:

Ein Verkehrsteilnehmer oder ein PKW Fahrer nimmt am öffentlichen Straßenverkehr teil, obwohl er stark alkoholisiert ist oder Drogen konsumiert hat. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wird dieser Zustand festgestellt und die Fahrerlaubnis wird sichergestellt. Die entnommene Blutprobe ergab eine hohe Promillezahl bzw. einen hohen THC Gehalt.

Der Betroffene begibt sich zuversichtlich zu einem Rechtsanwalt seines Vertrauens und schildert den Sachverhalt. Der Rechtsanwalt gibt den Rat, einen Strafbefehl, bzw. eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht abzuwarten und auf ein günstiges Ergebnis hinzuwirken, bzw. zu hoffen. In der Hauptverhandlung, oder mit dem Strafbefehl wird dem Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen und der Verwaltungsbehörde untersagt dem Betroffenen vor Ablauf einer gewissen Anzahl von Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Betroffene ist zwar nicht glücklich, fügt sich aber seinem Schicksal und sein Anwalt rät ihm, bei der Fahrerlaubnisbehörde ca. 2-3 Monate vor Ablauf der Entzugsfrist die Fahrerlaubnis neu zu beantragen. So weit, so schlecht.

Frohen Mutes begibt sich der Betroffene nach Ablauf dieser Zeit zur Führer-scheinstelle und erfährt dort, dass er so lange keine Fahrerlaubnis erhält, bis er ein positives MPU- Gutachten durch eine Begutachtungsstelle vorlegt.

Der Betroffene, immer noch uninformiert, begibt sich zu einer Begutachtungs-stelle, zahlt den Begutachtungsbetrag ein und stellt sich einer Begutachtung.

Hier kann er glaubhaft und schlüssig versichern, dass er keinen Alkohol oder keine Drogen mehr zu sich nimmt und er in Zukunft immer wieder ein braver Bürger und Verkehrsteilnehmer sein wird. Trotzdem ist die Überraschung für den Betroffenen, als er ein negatives Gutachten erhält, groß. In diesem ist ausgeführt, dass zwar seine Angaben glaubhaft waren, jedoch er diese nicht objektiv durch einen Abstinenznachweis über die Dauer von zwölf Monaten belegen konnte.

Dieses Gutachten gelangt leider in die Führerscheinakte der Verwaltung.

Jetzt erfährt der Betroffene, dass er

einen zwölf-monatigen Abstinenznachweis zu erbringen hat und
er vor Ablauf von zwölf Monaten keinen neuen Antrag auf Neuerteilung stellen kann.

Nun erst merkt der Betroffene, dass er unglaublich viel Zeit verloren hat und weiterhin über ein Jahr lang über keine Fahrerlaubnis verfügt und mit dem Fahrrad fahren kann.

Es stellt sich die Frage, was falsch gelaufen ist.

Hier die folgende These, die dem Betroffenen schon ein Jahr nach der Tat wieder zur Fahrerlaubnis verholfen hätte:

Sofort nach Begehung der Tat, bzw. unmittelbar darauf, hätte der Rechtsanwalt dem Betroffenen anraten müssen, ab sofort und konsequent abstinent zu leben. Über diese Abstinenz, so hätte der Rechtsanwalt raten müssen, hätte der Betroffene mit einem zertifizierten Labor, oder dem Gesundheitsamt, einen so genannten Abstinenzvertrag über die Dauer von zwölf Monaten abschließen müssen. Innerhalb dieser zwölf Monate muss der Betroffene nach Aufforderung des Labors, bzw. des Gesundheitsamtes, spontan zur Abgabe einer Urinprobe erscheinen.

Nun hätte der Betroffenen drei Monate  vor Ablauf des Abstinenzvertrages bei der Führerscheinstelle vorsprechen und eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen können.

So hätte der Betroffene genau terminieren können, dass mit Ablauf des Abstinenzvertrages auch der Begutachtungstermin stattfinden könnte.

Die Zeit zwischen Antragstellung auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis und Begutachtung hätte der Betroffene auch dafür nutzen können, einen Vorbereitungskursus bei einem Coachinginstitut zu besuchen.

Er hätte insgesamt über ein Jahr zeitiger, bzw. früher die Fahrerlaubnis wieder erlangt.

Darüber hinaus hätte es zur Vorbereitung der ursprünglichen Hauptverhandlung oder zur Vorbereitung des Erlasses eines Strafbefehls auch für den Betroffenen nur positiv sein können, bereits einen  Abstinenzvertrag bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsrichter vorzulegen. Dies hätte sich in der Höhe des Strafmaßes durchaus positiv ausgewirkt.

Unser Rat lautet daher dahingehend, dass sie der oben aufgestellten These unbedingt folgen sollten und dass sie einen „guten“ Rechtsanwalt oder Strafverteidiger daran erkennen, ob er genau diese Ratschläge erteilt.

Sollte er das nicht gemacht haben so sollten Sie ihn einfach mal darauf ansprechen, ob er nicht seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen möchte. Und sollten Sie rechtzeitig merken, dass ihr Rechtsanwalt Ihnen diese Ratschläge nicht gibt, dann wechseln Sie diesen dringend.

Sie haben weitere Fragen? Kontakten Sie uns auch unter Idselis & Wendler.de
oder rufen Sie an, unter : 04221 915344
Oder besuchen Sie unser MPU-Coaching Institut in Delmenhorst