Gutachteninhalte / negative MPU

Im Folgenden wird der Inhalt eines Gutachtens dargestellt, welches der Proband nicht erfolgreich absolviert hat.

Fragestellung:

Lässt sich die aus aktenkundigen Tatsachen begründete Annahme einer Alkoholabhängigkeit bestätigen? Finden sich, wenn keine Abhängigkeit vorliegt, Anzeichen für einen Alkoholmissbrauch? Hat der Betroffene gegebenenfalls die Alkoholabhängigkeit überwunden, liegt also eine stabile Abstinenz vor, und wenn ja, seit wann?

Kann die oben genannte Person trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch ein Kraftfahrzeug sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?

Aktenübersicht

Aus der Akte der Fahrerlaubnisbehörde ergaben sich zum Untersuchungsanlass folgende Unterlagen:Trunkenheit im Verkehr, BAK 2,9 Promille,

stationäre und anschließend ambulante Behandlung

es folgten Untersuchungsbefunde und medizinische Untersuchungsbefunde, insbesondere Anamnese, körperliche Befund und Laboranalytik

Zur Trunkenheitsfahrt gab der Proband an am Vortag der Alkoholfahrt habe er eine Flasche Weinbrand zu 0,7 l und sechs 14 0,5 l getrunken. Insgesamt habe er an den Wochenenden 0,4 l Weinbrand getrunken und maximal 0,6 l Weinbrand an einem Tag. Nach der Alkoholfahrt sei eine Entgiftung erfolgt, daran habe sich dann eine Langzeitbehandlung angeschlossen. Bereits seit der Alkoholfahrt habe er auf Alkohol verzichtet, was er auch beibehalten wolle. Darüber hinaus würde er die anonymen Alkoholiker besuchen.

Bei dem Probanden wurden zwei Haarproben von jeweils 7 cm Länge entnommen. Über den Zeitraum des Nachweises über die Haarproben war eine relevante Aufnahme von Alkohol sehr unwahrscheinlich.

Die Leistungstests wurden mit Erfolg vom Probanden bestanden. Es folgte das

psychologische Untersuchungsgespräch

Der Proband wurde zu Gesprächsbeginn über die Notwendigkeit von Offenheit sowie den Sinn, die Zielsetzung und die wesentlichen inhaltlichen Aspekte des Untersuchungsgesprächs informiert. Der Proband legte eine Bescheinigung einer Diplom-Psychologin vor.

Es wurde sodann die berufliche und private Situation zunächst erörtert und sodann wurde die Frage gestellt, was denn der Proband bei der heutigen Untersuchung bei der Begutachtung deutlich machen wolle. Der Proband äußerte sich dahingehend, dass er klarmachen wolle dass er abstinent leben würde und weiterhin leben möchte.

Sodann wurde der Proband nach seiner Entwicklung des Alkohol Trinkverhalten vor der Alkoholfahrt befragt. Er äußerte sich dahingehend, dass er alkoholkrank sei. Ab dem Jahre 2009 habe er regelmäßig Alkohol getrunken, mindestens dreimal wöchentlich, hauptsächlich am Wochenende. Weinbrand bis 600 ml. Dann hätte seine Frau einen Schlaganfall gehabt und das hätte ihm sehr mitgenommen. Er hätte immer mehr getrunken fünfmal wöchentlich jeweils 400 ml Weinbrand. So blieb es dann auch bis zu Trunkenheitsfahrt, wonach er dann sofort aufgehört habe, ohne Ausnahme. Hätte wahnsinniges Glück gehabt, dass nichts passiert sei.

Auf die Frage ob er jemals einen Filmriss gehabt habe antwortete er negativ. Ebenso verneinte er eine Alkoholproblematik in der Familie.

Auf welchen Gründen er Alkohol getrunken habe antwortete er, dass er Stress abbauen wollte, weil er immer sehr lange arbeitsfähige gehabt habe. Die hätten ihn aufgeputzt, insbesondere auf der Rückfahrt nachhause. Um abzuschalten hätte er Alkohol getrunken. Er habe die Wirkung des Alkohols dahingehend besonders geschätzt, dass dieser Stress abgebaut habe.

Auf Nachfrage gab der Proband an, dass er gedacht habe, dass er Stress abgebaut habe. Aus heutiger Sicht würde er sagen, dass dies ein großer Fehler war, da er den Stress ja nicht weg bekommen habe. Er habe sogar noch mehr Stress bekommen, da er Ärger mit seiner Familie und seiner Frau bekam. Insgesamt habe sein Umfeld dann Alkoholkonsum stark kritisiert und auch die Kinder hätten ihn darauf angesprochen.

Hätte sich jetzt für einen völligen Alkoholverzicht entschieden, da man ihm den Führerschein entzogen hätte. Die Umstellung, keine Fahrerlaubnis mehr zu haben, sei ihm nicht schwer gefallen. Er würde sich nun besser fühlen, Vetter, körperlich aber auch geistig. Er hätte keinen Stress mehr außerdem sei er nun in Altersteilzeit. Er hätte keine Probleme mehr aber wenn er welche haben würde dann könnte er seine Psychologen aufsuchen.

Auch einen geringen und überschaubaren Alkoholkonsum würde er ablehnen, da er gar kein Alkohol mehr trinken würde auch nicht in geringen Mengen. Auf die Frage ob es Situation gegeben habe, in denen er gerne ein Glas Alkohol mit getrunken hätte äußerte der Kandidat, diese Situation hätte es noch nicht gegeben. Ob er sich eine Glatteissituation vorstellen könne wurde durch ihn dahingehend beantwortet, dass wenn es eine solche Situation geben könnte er sofort mit seiner Frau, seine Kinder oder mit einer Psychologin sprechen würde. Auch die anonymen Alkoholiker würde er sofort wieder aufsuchen. Es gebe aber keine Rückfall gefahren.

Bewertung der Befunde

die Gutachterin konnte aus den Angaben zu den Bedingungen für die Entwicklung des Alkohol Trinkverhalten nur bedingt nachvollziehen, warum eine Alkoholproblematik entstehen konnte. Weder persönliche Gründe konnten ausreichend erklärt werden, auf welchen Grunde gerade mit Alkohol auf die geschilderten Situation reagiert wurde. Dabei war zwar günstig zu würdigen, dass der Proband die Schweriner Alkoholproblematik nicht unterschätzte.

Jedoch konnte der Proband die angegebene Veränderung im Alkohol Trinkverhalten nur zum Teil inhaltlich nachvollziehbar darstellen. Der Proband hätte sich inhaltlich nicht mit den persönlichen Gründen und Ursachen für die Entstehung und Aufrechterhaltung des zuvor erhöhten Alkoholkonsums auseinandergesetzt. Der Proband hätte auch seine Kontrollmöglichkeiten bezüglich seines Alkoholkonsums überschätzt und er wäre sich einer bestehenden Rückfallgefährdung nicht ausreichend bewusst.

Die Prognose der Gutachterin für dementsprechend negativ auf die machte ihn zur Auflage über einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten für eine erneute MPU einen Abstinenznachweis vorzulegen.

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